Rechtsanwalt 19 

 

Zu den Verkehrsstrafsachen gehören u.a.

      • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
      • Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten (§ 316 StGB)
      • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
      • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315b StGB)
      • Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot (§ 21 StVG)
      • Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
      • Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz (§ 6 PflVG)
      • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)

Bei Strafverfahren im Straßenverkehr steht neben dem strafrechtlichen Aspekt (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Eintragung ins Führungszeugnis) vor allem die Frage nach dem Führerschein und der Fahrerlaubnis im Mittelpunkt der Verteidigungsstrategie. Aber auch die Frage nach Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten gerade im Zusammenhang mit der Anordnung von Blutentnahmen sind immer wieder rechtliche Fragen, die einer erfahrenen und juristisch fundierten Untersuchung bedürfen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen schnelle und kompetente Hilfe im Bereich des Verkehrsstrafrechts. Nicht selten lassen sich schon im Vorfeld der Ermittlungen einschneidende Maßnahmen wie z.B. die Beschlagnahme des Führerscheins und der vorläufige Entzug der Fahrerlaubnis abwenden oder aber auch strafmildernde Lösungsansätze wie Verkehrsunterricht, Eignungsuntersuchungen etc. finden. Sprechen Sie uns jederzeit an!

Es empfiehlt sich vor einer Aussage bei der Polizei unbedingt einen Verteidiger zu Rate zu ziehen, um verfahrensentscheidende Nachteile zu verhindern! In Strafverfahren muss der Anwalt vor einer Aussage immer zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um dann das weitere Vorgehen mit dem Mandanten abstimmen und ggf. entscheiden zu können, ob und wie für den Mandanten weiter vorgegangen wird - immer mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis.

Eine gute Strafverteidigung setzt neben einem Höchstmaß an fachlicher Kompetenz vor allem ein besonderes persönliches Engagement und Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus. 

Um sich von unserer Kanzlei und unserer Kompetenz ein umfassendes Bild machen zu können, bieten wir Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch an und geben Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem Anliegen. Wir sind um Ihr vollstes Vertrauen und suffiziente Lösungsansätze bemüht, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, im besten Falle eine außergerichtliche Verfahrenseinstellung.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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