Als Privatrecht, oft auch Zivilrecht oder Bürgerliches Recht genannt, wird ein Rechtsgebiet bezeichnet, das die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern bzw. juristischen Personen (eingetragener Verein, GmbH, Aktiengesellschaft u.a.) regelt. Die beteiligten Rechtssubjekte (natürliche oder juristische Personen) sind rechtlich gleichgeordnet, d.h. beide Parteien sind durch Gesetz auf eine Ebene gestellt.

Hier streiten sich also Bürger/Bürger und nicht Bürger/Staat wie im Öffentlichen Recht oder im Strafrecht.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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