Die Rechtsanwälte der KANZLEI THOMAS KAMMERL beraten bei der Gestaltung, Verhandlung und Umsetzung auch von komplexen, grenzüberschreitenden M & A-Transaktionen einbegriffen Arbeitsrecht, Kartellanmeldungen und post-merger-Prozesse. Die Kanzlei unterstützt Unternehmen bei Unternehmenskäufen bzw. –verkäufen, Joint Ventures sowie öffentlichen Übernahmen. Unsere Beratung und Vertretung des Unternehmenskäufers umfasst neben Angebot und Verhandlung ebenso post-closing-Maßnahmen (z.B. squeeze-out) und post-merger-Integration.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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