Das Medienaufsichtsrecht, häufig als regulatorisches Medienrecht bezeichnet, ist ein Teilbereich des Rundfunkrechts. Den Kernbereich des Medienaufsichtsrechts bilden diverse Vorschriften des Staatsrechts und des Verwaltungsrechts (Mediendienste-Staatsvertrag, Rundfunkstaatsvertrag, Landesmediengesetze, Landespressegesetze etc.).

Private Rundfunkveranstalter werden von Landesmedienanstalten überwacht, denen die Kontrolle der Vorschriften (u.a. des Rundfunkstaatsvertrags, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und der jeweiligen Landesmediengesetze) obliegt. Die Landesmedienanstalten sind gem. § 49 Rundfunkstaatsvertrag ermächtigt, bei Verstößen (etwa gegen Werberegeln) Bußgelder zu verhängen.

Die KANZLEI THOMAS KAMMERL übernimmt Vertretungen im regulatorischen Medienrecht, also z.B. im Zusammenhang mit:

      • Regulierung von Sendeinhalten
      • Maßnahmen der Landesmedienanstalten
      • Vergabe von Sendelizenzen u.ä.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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