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Allgemeine Informationspflichten nach § 5 Telemediengesetz (TMG)
Besondere Informationspflichten nach der Verordnung über Informationpflchten für Dienstleistungserbringer (DL-Info) (BGBl. I, S. 267 vom 12.03.2010)
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RECHTSANWALT THOMAS KAMMERL
RECHTSANWALT THOMAS KAMMERL hat die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ in der Bundesrepublik Deutschland verliehen bekommen. Er gehört der Rechtsanwaltskammer München an, die als Aufsichtsbehörde zuständig ist.
Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte sind:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG)
Die Inhalte der genannten Vorschriften sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht oder auch über die Bundesrechtsanwaltskammer in deutscher und englischer Sprache zu beziehen.
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart. Der räumliche Geltungsbereich erstreckt sich auf Europa und die Türkei.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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