Rechtsanwalt 12

 

Mit dem Begriff Compliance bezeichnet man das rechtlich und ethisch korrekte Verhalten eines Unternehmens und dessen Mitarbeitern. Zunehmend werden unternehmerische Entscheidungen in Medien und Öffentlichkeit kritisch hinterfragt. Die Bedeutung der Einhaltung des geltenden Rechts sowie der ethischen Standards nimmt daher ständig zu und wird von Geschäftspartnern eingefordert.

Die Rechtsanwälte der KANZLEI THOMAS KAMMERL unterstützen Unternehmen auf dem Sektor Compliance. Die Beratung erstreckt sich auf die gesellschafts- bzw. arbeitsrechtliche Gestaltung und Umsetzung von Compliance-Programmen für Unternehmen verschiedenster Branchen. Neben der Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Compliance-Programmen berät und vertritt die Kanzlei bei der Durchsetzung/Abwehr von Schadensersatzansprüchen, ferner bei strafrechtlichen Ermittlungen.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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