Bei gegen Sie geführten strafrechtlichen Ermittlungen oder Verfahren beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Strafrechts. Hierzu gehören sämtliche Straftatbestände wie z.B.:

      • Eigentumsdelikte (z.B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Unterschlagung)
      • Ehrdelikte (Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung)
      • Körperverletzungen (einfache und gefährliche Körperverletzung, Nötigung)
      • Vermögensdelikte (z.B. Betrug, Untreue, Erpressung, Hehlerei, Versicherungsmissbrauch)

einschließlich der strafrechtlichen Spezialgebiete:

      • Amtsdelikte (z.B. Körperverletzung im Amt, Bestechung, Vorteilsnahme)
      • Betäubungsmittelkriminalität (z.B. Erwerb, Besitz, Handeltreiben)
      • Computer- und Internetstrafrecht (z.B. Ausspähen von Daten, Computerbetrug, Onlinebetrug)
      • Gewaltdelikte (z.B. schwere Körperverletzung, Totschlag, Mord, Raub)
      • Jugendstrafrecht (bei allen Delikten bis zu einem Alter von 21 Jahren)
      • Medizinstrafrecht (z.B. fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Sterbehilfe)
      • Sexualdelikte (z.B. sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Zuhälterei, Exhibitionismus)
      • Verkehrsdelikte (z.B. Trunkenheit, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis)
      • Wirtschaftsstrafrecht (z.B. Korruption, Betrug, Untreue)

Strafverfahren sind nicht nur wegen der damit verbundenen Konsequenzen (wie z.B. Freiheits- und Geldstrafen oder Eintragungen im Führungszeugnis), sondern auch aufgrund der möglichen Öffentlichkeitswirkung bei Gerichtsverhandlungen eine große Belastung für jeden, der ins Visier der Strafverfolgungsbehörden gerät.

Deshalb ist es gerade bei Strafverfahren äußerst wichtig, einen kompetenten und erfahrenen Anwalt zur Seite zu haben, der Sie nicht nur von den einschneidenden Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden abschirmt, sondern Ihnen auch eine realistische Einschätzung und suffiziente Lösungsansätze bietet, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erlangen, im besten Falle eine außergerichtliche Verfahrenseinstellung.

Es empfiehlt sich vor einer Aussage bei der Polizei unbedingt einen Verteidiger zu Rate zu ziehen, um verfahrensentscheidende Nachteile zu verhindern! In Strafverfahren muss der Anwalt vor einer Aussage immer zunächst Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um dann das weitere Vorgehen mit dem Mandanten abstimmen und ggf. entscheiden zu können, ob und wie für den Mandanten weiter vorgegangen wird - immer mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis.

Eine gute Strafverteidigung setzt neben einem Höchstmaß an fachlicher Kompetenz vor allem ein besonderes persönliches Engagement und Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus. 

Wir setzen uns vom ersten Tag der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für unsere Mandanten ein und erzielen dadurch regelmäßig außergewöhnlich gute Ergebnisse.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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