Rechtsanwalt 16

 

Als Mietrecht wird eine Rechtsmaterie bezeichnet, in welcher die rechtlichen Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern geregelt sind. Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien des Mietvertrages ist hauptsächlich der Mietvertrag maßgeblich. Gesetzliche Mietvorschriften (v.a. §§ 535-580a Bürgerliches Gesetzbuch) kommen zur Anwendung, wenn die im Mietvertrag niedergelegten Regelungen unvollständig oder rechtlich unwirksam sind.

Die KANZLEI THOMAS KAMMERL übernimmt Vertretungen im Bereich des Mietrechts z.B. im Zusammenhang mit:

      • Kündigung
      • Mietmängel
      • Auszug
      • Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Mietverträgen
      • Betriebskosten
      • Geldforderungen aus dem Mietverhältnis
      • Kaution
      • Untermieter
      • Eigenbedarf
      • Mieterhöhung

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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