Rechtsanwalt 17

 

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung von erbrechtlichen und immobiliarsachenrechtlichen Fragestellungen.

Auf dem Gebiet des Erbrechtes beschäftigen wir uns insbesondere mit der Auseinandersetzung von (größeren) Erbangelegenheiten, oft verbunden mit Fragen des nationalen aber auch internationalen Gesellschaftsrechtes (Unternehmensrechtnachfolge) und des Liegenschaftsrechtes  sowie  der Beratungen bei sonstigen Nachfolgefragen, Testamentsgestaltung und dem Recht der Personen- und Vermögensbetreuung. Dabei ist unser Ansatzpunkt insbesondere - meist sind auch familiäre Bande betroffen – die Interessen unserer Mandanten auf einem außergerichtlichen Weg durchzusetzen. Auf Grund oft hoher Streitwerte im Erbrecht, insbesondere bei dem Vorhandensein von Immobilienvermögen, ist es häufig zielführender und kostensparender für unsere Mandanten über außergerichtliche Möglichkeiten und nicht über „jahrelange“ Prozesse ein positives Ergebnis zu erzielen. Nichts desto trotz lässt sich in einigen Fällen, insbesondere wenn zu Lebzeiten nachteilige Verfügungen zu Lasten des Erblassers und der Erben getroffen wurden, die Einschaltung von Gerichten nicht vermeiden.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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