Das Presserecht ist die bedeutsamste Rechtsmaterie des Medienrechts, da es bis auf die Erfindung der Buchdruckerkunst zurückgeht und somit historisch am weitesten zurückreicht. Auf Grundlage des Presserechts wurden andere Bereiche des Medienrechts wie z.B. das Rundfunkrecht entwickelt.

Aus der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz verankerten Pressefreiheit folgen Informations- und Auskunftsrechte der Presse, der Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis. Andererseits obliegen der Presse in Recherche und Berichterstattung Sorgfaltspflichten. Die besondere Brisanz dieser Rechtsmaterie liegt darin, die verfassungsrechtlich fundierten Rechte der Presse, das öffentliche Informationsinteresse und die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen.

Unsere Tätigkeit im Bereich des Presserechts erstreckt sich insbesondere auf:

      • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/Abwehr von Unterlassungsansprüchen, Gegendarstellungsverlangen und Widerrufsansprüchen
      • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung/Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeld-bzw. Geldentschädigungsansprüchen
      • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Zusammenhang mit unwahren oder diffamierenden Äußerungen außerhalb der Presse/Medien
      • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Geltendmachung/Abwehr von Auskunftsansprüchen
      • Hinterlegung von Schutzschriften
      • Vertragsgestaltung (Erstellung, Verhandlung und Überprüfung von Verträgen)
      • Falschberichterstattung
      • Tatsachenbehauptungen
      • Meinungsäußerungen
      • Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
      • Schutz des Rechts am Unternehmen
      • Schutz des Rechts am eigenen Namen
      • Schutz des Rechts am eigenen Bild
      • Schutz des Rechts am eigenen Wort
      • Satire und Karrikaturen
      • Verdachtsberichterstattung
      • Produkttests
      • Prüfung redaktioneller Beiträge, Anzeigen u.ä.

Angesichts des Erfahrungsschatzes aus der langjährigen Befassung mit presse- und äußerungsrechtlichen Mandaten sind die Rechtsanwälte der KANZLEI THOMAS KAMMERL mit den Eigenheiten dieser besonderen Rechtsmaterie sowie mit der Rechtsprechung der gerichtlichen Spruchkörper für Pressesachen vertraut, womit eine effiziente und strategische Beratung der Mandantschaft erreicht wird.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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