Rechtsanwalt 14

 

Die KANZLEI THOMAS KAMMERL berät und vertritt im Zusammenhang mit Verkehrsrecht, also rechtlichen Sachverhalten, die insbesondere mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun haben, wie z.B.:

      • Verkehrsunfälle
      • Schadensersatz
      • Schmerzensgeld
      • Fahrerlaubnis (Punkte etc.)
      • Leasing von Fahrzeugen
      • Autokauf
      • Ansprüche bei mangelhaften Kraftfahrzeugen
      • Haftpflichtversicherung
      • Schuldfragen

Weitere Ausführungen finden Sie in der Rubrik Strafrecht/Verkehrsstraftaten.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

©  2023  RECHTSANWALT  THOMAS  KAMMERL.  ALLE  RECHTE  VORBEHALTEN.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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