Die KANZLEI THOMAS KAMMERL berät und vertritt im Zusammenhang mit Verkehrsrecht, also rechtlichen Sachverhalten, die insbesondere mit der Teilnahme am Straßenverkehr zu tun haben, wie z.B.:
- Verkehrsunfälle
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Fahrerlaubnis (Punkte etc.)
- Leasing von Fahrzeugen
- Autokauf
- Ansprüche bei mangelhaften Kraftfahrzeugen
- Haftpflichtversicherung
- Schuldfragen
Weitere Ausführungen finden Sie in der Rubrik Strafrecht/Verkehrsstraftaten.