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Als Rundfunkrecht wird eine Rechtsmaterie des Medienrechts bezeichnet, welche sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen der Rundfunkveranstaltung beschäftig. Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit findet seine verfassungsrechtliche Verankerung in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. In den Landesmediengesetzen, Landesrundfunkgesetzen, Landespressegesetzen, Rundfunkstaatsvertrag, Mediendienste-Staatsvertrag etc sind weitere gesetzliche Vorschriften enthalten.

Das duale Rundfunksystem Deutschlands differenziert wesentlich zwischen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privaten Rundfunk.

Für die Veranstaltung von privatem Rundfunk ist gem. § 20 Rundfunkstaatsvertrag eine Zulassung erforderlich, was in die Zuständigkeit der Landesmedienanstalten fällt. Die Landesmedienanstalten legen hierbei ein besonderes Augenmerk auf die Meinungspluralität und Vermeidung einer vorherrschenden Meinungsmacht.

Die Kanzlei übernimmt Vertretungen gegenüber Maßnahmen der Landesmedienanstalten bzw. im Zusammenhang mit der Vergabe von Sendelizenzen.

Kanzlei Signatur w 2014 03 27

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